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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der , E-Mail: sales @mgpartner.c om, www.MGPartner.com, im weiteren Verlauf auch „MG & Partner“. Diese AGBs sind im Internet abrufbar unter www.MGPartner.com. 

  1. Allgemeine Bedingungen
    1. Es gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen MG & Partner und dem Käufer die folgenden Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind nur in dem Falle wirksam, wenn diese von MG & Partner schriftlich bestätigt werden.

 

    1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, im weiteren Verlauf auch AGBs, gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens, wenn der Käufer die Ware oder Leistung entgegengenommen hat, gelten die Bedingungen als angekommen. Alle Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

    1. Soweit weitere Vereinbarungen zwischen dem Käufer und MG & Partner getroffen werden, sind diese schriftlich niederzulegen, mit einem ausdrücklichen Verweis auf geänderte AGBs.

 

    1. Die AGBs von MG & Partner finden nur Verwendung gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss
    1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies schließt auch den aktuellen Produktkatalog mit ein. Alle unsere Bestätigungen müssen schriftlich, per Fax oder per Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) erfolgen, wenn nicht zuvor bereits geliefert wurde. Der Käufer hat in jeder Bestellung die genaue Artikelbezeichnung des Produktes oder Dienstleistung sowie Stückzahl, Preis, Preis, Maße, Gewichte oder sonstige typischen Angaben anzugeben.

 

    1. Alle unsere Vertriebsbeauftragen oder Key Account Manager sind nicht autorisiert, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

  1. Preise
    1. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager mit normaler Verpackung und zuzüglich Kosten und Versand.
    2. Alle von uns angegebenen Preislisten, Kataloge, Shops oder Auktionen sind für Unternehmer, juristische Personen oder/und öffentlich-rechtliche Sondervermögen Tagespreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Zahlung
    1. Das Eigentum der Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises in den Besitz des Käufers über. Eine vollständige Bezahlung gilt erst dann, wenn die Zahlung unwiderruflich auf unser Konto eingegangen ist. Diese gilt besonders bei Scheck oder Wechsel Zahlungen. Bis dahin ist der Käufer nicht befugt über die Ware zu verfügen. Solange MG & Partner noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde MG & Partner unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.

 

    1. Alle Zahlungen, falls dies nicht anders schriftlich vereinbart, sind ohne Abzug und vor Übergabe der Ware fällig.

 

    1. Bei Zahlungsverzug durch den Käufer erhebt MG & Partner ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen, 12% p.a. als pauschalen Schadensersatz.

 

    1. Gerät der Käufer in Verzug, so ist MG & Partner berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab an Zinsen in Höhe von 13,5 % p.a. als Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. Alle weiteren Ansprüche von MG & Partner bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Liefer- und Leistungszeit
    1. Alle Liefertermine und Lieferfristen für alle Lieferungen der Vertragswaren bedürfen der Schriftform. Alle angegebenen Lieferzeiten sind soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich.

 

    1. Alle Angebote von MG & Partner sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollte es zu einer Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von MG & Partner wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der angebotenen Produkte kommen, ist der Kunde berechtigt nach Ablauf einer angemessenen Frist, allerdings mindestens einer vierzehntägigen Nachfrist, vom dem Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

 

    1. Für den Fall, dass MG & Partner die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist MG & Partner für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Der Kunde ist bei Lieferungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt der Waren von länger als einen Monat berechtig, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

 

    1. MG & Partner ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

    1. Die bestellte Ware wird, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, an den in der Bestellung angegebenen Ort versendet. Die Gefahr geht somit auf den Käufer über, sobald die Ware ab Lager von dem beauftragten Spediteur oder Frachtführer übernommen wurde.

 

    1. Sollte es auf Seiten von MG & Partner zu Lieferverzögerungen kommen, wird dies dem Kunden spätestens binnen einer Woche, mitgeteilt.

 

    1. Mit Kaufabschluss reserviert MG & Partner die Ware für den Kunden. Verzögert dieser jedoch die Vorauszahlung von mehr als sieben Tagen, behält sich MG & Partner eine anderweitige Verfügung über die Ware vor.

 

 

  1. Mängelhaftung
    1. MG & Partner erkennt Transportschäden grundsätzlich nur dann an, wenn diese vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden. Die Fristwahrung kommt auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an.

 

    1. Bei Versand sind von außen sichtbare, wie auch erst bei Paketöffnung feststellbare Transportschäden sofort nach Erhalt der Sendung in Form einer Niederschrift bekannt zu geben. Dies obliegt dem Kunden ebenso wie die unverzügliche Mitteilung des Transportschadens an MG & Partner. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten hat den Ausschluss eines Ersatzanspruchs zur Folge.

 

    1. Solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder das Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde, ist MG & Partner nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten.

 

    1. MG & Partner ist nach eigener Wahl dazu berechtigt, Mängel von gelieferte Ware zu beseitigen oder mangelfreie Ware zu liefern.

 

    1. Erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen von MG & Partner stehen dem Käufer die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche zu, wie z.B. Minderung des Kaufpreises oder/ und Rücktritt vom Vertrag.

 

    1. Jegliche Mängel sind vom Käufer nachzuweisen und zur Überprüfung MG & Partner zugänglich zu machen. 

 

    1. Alle Ansprüche des Käufers bezüglich von Mängeln der Wage verjähren nach einem Jahr, beginnend nach Ablieferung der Ware.

 

    1. Jegliche Gewährleistungsansprüche gegen MG & Partner stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
       
    2. MG & Partner kann für Produktinspektionen Dritte beauftragen (Subunternehmer). Jeweilige Haftungsmängel oder Schadensersatzforderungen bei z.B. Inspektions-Berichten sind direkt an den Subunternehmer zu richten. MG & Partner übernimmt keine Haftung für mangelhafte Inspektionsberichte.

 

 

  1. Haftungsbeschränkungen
    1. In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last  fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

 

    1. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Wiederverkäufer und seine Kunden die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt haben, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

  1. Export und Ausfuhrkontrollbestimmungen
    1. Der Käufer verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten und insbesondere eine nach dem jeweils geltenden Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika erforderliche Export-Lizenz einzuholen. Der Käufer ist für die Einhaltung der genannten Ausfuhrkontrollbestimmungen, auch durch seine Abnehmer, verantwortlich und stellt uns insoweit von der Haftung frei.

 

  1. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit, Gerichtsstand                    
    1. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

    1. MG & Partner wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.

 

    1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

    1. Die Geltung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980" ist ausgeschlossen.

 

    1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von MG & Partner. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Winsen a.d. Luhe, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

    1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  

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